Sie können auf unterschiedliche Art und Weise beitragen:
BILDUNGSPATENSCHAFT
Mit 40 Euro monatlich sichern Sie einem Kind eine Schulbildung und eröffnen ihm damit eine neue Zukunftsperspektive. Es werden arme Familien ausgewählt, deren Kinder fähig und motiviert sind, und deren Eltern den Schulbesuch unterstützen, indem sie die nötige Zeit für Hausaufgaben gewähren. Von Ihrem Beitrag wird nicht nur das Schulgeld abgedeckt, sondern auch Lernmaterialien, das Mittagessen, die Schulkleidung, der Transport, sowie ärztliche Untersuchung und Behandlung. Schulausflüge sind ebenfalls mit eingeschlossen. Mehr erfahren …
AUSBILDUNGSPATENSCHAFT
Sie können als Einzelperson, Unternehmen, Firma, Stiftung oder auch Organisation, eine Ausbildungspatenschaft übernehmen. Dies kann durch Beiträge ab 50 Euro monatlich oder eine einmalige Spende in den Ausbildungsfonds geschehen. Es werden motivierte und fähige junge Menschen ausgewählt, denen Sie einen weiteren Meilenstein auf ihrem Weg in ein selbstständiges Leben ermöglichen. Mehr erfahren …
DIREKTSPENDE AN EIN PROJEKT
Sie können einmalig oder regelmäßig einen beliebigen Betrag unter Angabe des von Ihnen geförderten Projekts (Direkthilfe, Bildung, Umwelt, oder Interkulturelle Begegnung) spenden.
Spendenkonto bei der Postbank: IBAN DE83 7601 0085 0117 5078 58
Oder mit einem passenden Endgerät und Ihrer Banking-App ganz einfach per QR-Code eine vorausgefüllte Überweisung tätigen. Nur noch den Betrag ergänzen und ggf. den Verwendungszweck (z.B. gefördertes Projekt) abändern.
NACHLASS-SPENDE
Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod ist eine wichtige und anspruchsvolle Aufgabe. Viele Menschen versäumen es, ein Testament zu verfassen, das ein wirkungsvolles Zeichen von Mitgefühl und Dankbarkeit über das Lebensende hinaus setzen kann. Mit einem Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag können Sie dem Freundeskreis Indien einen bestimmten Geldbetrag oder Sachwert (Schmuck, Immobilie, etc.) vererben.
Wenn Sie sich mit dem Thema Erbschaft oder Testament vertieft befassen wollen, empfehlen wir, eine unabhängige Fachperson beizuziehen. Beratungsangebote sind z.B. beim Deutschen Anwaltverein oder beim Deutschen Notarverband zu finden.
Gerne unterstützen wir Sie (hier) bei Ihrem Anliegen, wenn Sie den Freundeskreis Indien in Ihrem Nachlass bedenken möchten.
Bitte beachten Sie:
- Geben Sie Ihre Post-Adresse und auch Ihre Email-Adresse vollständig und deutlich an.
- Seit 2017 muss die Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) erst auf Nachfrage des Finanzamtes vorgelegt werden. Sie brauchen sie deshalb nicht mehr mit der Steuererklärung einzureichen.
- Bei Spenden bis 300 Euro pro Jahr reicht dem Finanzamt seit 1.1.2021 der Kontoauszug zusammen mit einem vereinfachten Spendennachweis aus, den Sie hier herunterladen können.
- Wenn Sie mehr als 300 Euro im Jahr gespendet haben, werden Ihre Einzel-Spenden in einer Sammelquittung zusammengefasst und bis 31. März des Folgejahres per Post versandt. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an uns, wenn Sie einmal keine Spendenquittung bekommen haben sollten.
- In Ausnahmenfällen versenden wir bei Bedarf die Zuwendungsbescheinigung als PDF. Diese elektronische Form wird vom Finanzamt in aller Regel anerkannt. Bitte schreiben Sie uns auch in diesem Fall eine E-Mail.
- Eine monatliche Dauerspende, z.B. für eine Patenschaft, können Sie jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.